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Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE)
DGE-aktuell 08/2003 vom 10.06.2003
Ist der Geschmacksverstärker Glutamat gesundheitsschädlich?
Experten halten vernünftigen Einsatz für unbedenklich
Der Geschmacksverstärker Glutamat stand in der Vergangenheit immer wieder im Mittelpunkt kontroverser Diskussionen über seine gesundheitliche Verträglichkeit. Nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) ist die Glutamataufnahme über die Nahrung, insbesondere bei rationeller Verwendung von Glutamat zur Würzung, für die Allgemeinheit unbedenklich und steht in keinem Widerspruch zu einer gesundheitsbewussten Ernährung.
Als Glutamate werden im allgemeinen Sprachgebrauch die Salze der Aminosäure Glutaminsäure bezeichnet. Aufgrund seiner sensorischen Wirkung wird Glutamat weltweit als bedeutender Geschmacksverstärker eingesetzt. Für die Verwendung in Lebensmitteln sind sechs Glutaminsäureverbindungen als Zusatzstoffe zugelassen. Diese sind auch unter den E-Nummern E 620 bis E 625 gekennzeichnet. Gemäß Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) § 6 ist der Klassenname (Geschmacksverstärker) gefolgt von der Verkehrsbezeichnung (Name der betreffenden Glutaminsäureverbindung oder entsprechende E-Nummer) anzugeben. Das bedeutet in der Praxis: wenn einem Lebensmittel z.B. Mononatriumglutamat enthält, muss diese Verbindung in der Zutatenliste mit der Kennzeichnung Geschmacksverstärker Mononatriumglutamat oder Geschmacksverstärker E 621 aufgeführt sein. Es ist also in jedem Fall eine Einzelkennzeichnung erforderlich. Auch Lebensmittel ohne Zutatenliste (z. B. lose Ware) müssen durch die Angabe mit Geschmacksverstärker an oder bei der Ware oder als Aushang gekennzeichnet sein.
Zu finden ist Glutamat natürlicherweise in fast allen Lebensmitteln, in denen es an Proteine und Peptide gebunden vorliegt. Über die Nahrung nehmen wir somit bei normaler Mischkost täglich ca. 8 bis 12 g Glutamat auf. Glutamat übernimmt im menschlichen Organismus wichtige Funktionen bei der Übermittlung, Speicherung und Verarbeitung von Informationen im Gehirn (sogenannter Transmitter).
1908 isolierte Kikuanae Ikeda von der Universität Tokio erstmalig Natriumglutamat. Heute wird es durch Fermentation aus Melasse hergestellt. Als Geschmacksverstärker eingesetzt liegt Glutamat in freier Form vor, denn nur diese besitzt die geschmacksverstärkende Wirkung. In Fleisch- und Fischkonserven, Fertiggerichten usw. ist generell der Zusatz von 1 % Glutamat erlaubt. Bei Saucen ist die doppelte Menge zugelassen, in Würzmitteln sogar bis zu 50 %. Bei Glutamatkonzentrationen von 0,2 bis 0,8 % entwickelt sich ein angenehmer, leicht salziger Geschmack. Zudem wird der Eigengeschmack der Lebensmittel verstärkt. Der Geschmack von Glutamat ist auch unter dem Namen -umami bekannt, die - neben süß, salzig, sauer und bitter - als fünfte Geschmacksrichtung bezeichnet wird.
Bei normaler oder sogar glutaminsäurereicher Ernährung ist bei gesunden Menschen kein schädigender Einfluss zu erwarten. Selbst eine glutaminsäurereiche Ernährung hat keinen Einfluss auf die Glutamatkonzentrationen im Gehirn. Auch die Wirkung auf den Blutglutamatspiegel entspricht den normalen physiologischen Schwankungsbreiten. Aufgrund einer Modeströmung Ende der 40er Jahre wurde Hunderten von Kindern zur angeblichen geistigen Leistungssteigerung bis zu 40 g Glutamat pro Tag über Wochen und Monate hinweg gegeben. Trotz dieser hohen Dosierung wurden weder leistungssteigernde noch toxische Effekte beschrieben.
Dennoch warf der Einsatz von Glutamat immer wieder Fragen nach der Verträglichkeit auf. So gab es in den USA zahlreiche Fallberichte, bei denen Unverträglichkeitsreaktionen mit Symptomen wie Prickeln im Gesicht, Nacken, Schultern und Oberarmen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwächegefühl und Herzklopfen nach dem Verzehr von Speisen in chinesischen Restaurants aufgetreten sind. Dadurch manifestierte sich schnell der Begriff Chinarestaurant-Syndrom. Als mögliche Ursache der Beschwerden wurde unter anderem auch Glutamat genannt, welches in chinesischen Küchen eine stärkere Verwendung findet als anderswo. Allerdings stammen diese Berichte fast alle aus den USA und nicht aus dem asiatischen Bereich, wo erheblich größere Mengen an Glutamat verzehrt werden. Außerdem zeigten sich die Unverträglichkeitsreaktionen auch nach dem Essen in nichtchinesischen Restaurants.
Doppelblindversuche an Personen, die angaben, das Chinarestaurant-Syndrom trete bei ihnen auf, ergaben keinen Hinweis auf Glutamat als Ursache - so lautete 1987 das Ergebnis des wissenschaftlichen Beratungsgremiums JECFA (Joint Expert Committee on Food Additives) der FAO/WHO. 1991 wurde vom wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel (SCF) der Europäischen Union festgelegt, dass der ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) für Glutamat mengenmäßig nicht begrenzt ist und als not specified definiert wird.
Trotzdem kann heute noch nicht ausgeschlossen werden, dass es . Personen gibt, die sensibel auf Glutamat reagieren. Hier empfiehlt die DGE, besonders auf die Kennzeichnung der Lebensmittel zu achten, bzw. Lebensmittel, die Glutamat enthalten, zu meiden.
Hinweis: Der Text wurde am 01.07.2003 überarbeitet.
© 2003 Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
10.06.2003 Ist der Geschmacksverstärker Glutamat gesundheitsschädlich? Experte halten vernünftigen Einsatz für unbedenklich.
Diese Fassung sowie zusätzliche Informationen stehen als pdf-Dateien zum Download bereit.
DGE-Info 10/2002
Glutamat
Frage: Ist der Geschmacksverstärker Glutamat gesundheitsschädlich?
Antwort: Die Glutamataufnahme über die Nahrung
insbesondere die Verwendung von Glutamat zur Würzung, ist für die Allgemeinheit
unbedenklich und steht in keinem Widerspruch zu einer gesunden Ernährung.
Als
Glutamate werden im allgemeinen Sprachgebrauch die Salze der Aminosäure
Glutaminsäure bezeichnet, z. B. Calciumglutamat, Natriumglutamat oder
Kaliumglutamat.
Glutamat
findet sich natürlicherweise in fast allen Lebensmitteln, wie Fleisch, Gemüse,
Fisch und Milch. Dort liegt es an
Proteine und Peptide gebunden vor, man spricht von gebundenem Glutamat. Die geschmacksbeeinflussende Wirkung wird
jedoch nur von freiem ungebundenem Glutamat verursacht. Auf Grund dieser sensorischen Wirkung wird es
weltweit als bedeutender Geschmacksverstärker eingesetzt. Seit der Wissenschaftler Kikunae Ikeda von
der Universität Tokio 1908 als erster Natriumglutamat isolierte, wird dieses
durch Fermentation aus Melassestärken hergestellt. Die Verbindung ist chemisch stabil, in Wasser
wenig, in Ethanol schwer löslich und in Ether, Azeton und Eisessig un
löslich. Der Geschmack, den das
Natriumglutamat vermittelt wird umami genannt oder als die 5. Geschmacksrichtung bezeichnet.
Gesundheitlich bedenkliche Wirkungen
Wegen
der wichtigen Rolle von Glutamat als Lebensmittelzusatzstoff kamen immer wieder
Diskussionen auf, ob Glutamat vielleicht gesundheitsschädlich sein
könnte.
Mehrere
In-vitro und In-vivo-Untersuchungen zeigten, dass Glutamat weder mutagen noch
karzinogen ist. Ebenso kann es die
Plazentaschranke nicht überwinden. Auch
bei Säuglingen sind auf Grund des zum Erwachsenen identischen Stoffwechsels in
Bezug auf Glutamat keine Nebenwirkungen zu erwarten.
Unverträglichkeiten
gegenüber Glutamat werden gelegentlich als Verlegenheitsdiagnosen für eine
Vielzahl von Erkrankungen herangezogen.
Zahlreiche
Fallberichte aus den USA beschreiben Unverträglichkeitsreaktionen nach dem Essen
in China-Restaurants. Dabei traten
Symptome wie Taubheit, Schwächegefühl und Herzklopfen auf. Die Bezeichnung China Restaurant-Syndrom
bürgerte sich ein, obwohl verschiedene Autoren darauf hinwiesen, dass die
Reaktionen auch durch andere Bestandteile der chinesischen Kost, z. B. Histamin,
verusacht werden konnten und außerdem festgestellt wurde, dass derartige
Symptome auch nach dem Essen in nicht chinesischen Restaurants auftraten.
Verschiedene
kontrollierte Doppeltblind-Studien konnten einen Zusammenhang zwischen dem
Auftreten solcher Symptome und dem Glutamatgehalt der Nahrung nicht belegen, so
die Meinung des Joint Expert Committee on Food Additives (JECFA), dem
wissenschaftlichen Beratungsgremium der WHO und FAO.
Glutamat
ist der wichtigste erregende Transmitter im Gehirn mit hohen intrazellulären und
notwendigerweise niedrigen extrazellulären Konzentrationen. Kritisch sind Situationen wie z. B.
Schlagenfälle, bei denen eine Störung der Blut-Hirn-Schranke vorliegt, so das
die Glutamat-Konzentration beeinflusst werden könnte. Bei normaler oder sogar glutaminsäurereicher
Ernährung ist aber kein schädigender Einfluss zu erwarten. Selbst eine glutaminsäurereiche Ernährung hat
keinen Einfluss auf die Glutamatkonzentration im Gehirn und die Wirkung auf
den Blutglutamatspiegel entspricht den normalen physiologischen
Schwankungsbreiten.
Auf
Grund einer Modeströmung Ende der 40er Jahre wurde Hunderten von Kindern zur
angeblichen Leistungssteigerung bis zu 40g Glutamat pro Tag über Wochen und
Monate hinweg verabreicht. Trotz dieser
hohen Dosierung wurden weder leistungssteigernde noch toxische Effekte
beschrieben.
Ein
weiterer Kritikpunkt ist, dass durch die geschmacksverstärkende Wirkung des
Glutamats die Qualität von Lebensmitteln und der Anteil geschmacksgebender
Bestandteile (z. B. bei Fleisch) vernachlässigt werden könnte. Untersuchungen zu diesem Thema ließen dies
jedoch nicht erkennen (Lahmsen, Erbersdobler, 1998).
Lebensmittelrechtliche Aspekte
Für
die Verwendung in Lebensmitteln sind 6 Glutaminsäureverbindungen mit den E-Nummern
E 620 E 625 als Zusatzstoff zugelassen.
In
Fleisch- und Fischkonserven, Fertiggerichten usw. ist generell der Zusatz von
einem Prozent Glutamat erlaubt. Bei
Saucen ist die doppelte Menge zugelassen, in Würzmitteln sogar bis zu 50%.
Wirksam ist nur die L-Form, die bei Konzentrationen von 0.2-0.8% einen
angenehmen, leicht salzigen Geschmack entwickelt und den Eigengeschmack der
Lebensmittel verstärkt. Deklarationspflichtig sind nur fertig abgepackte Lebensmittel.
Zussamenfassung
Unter
den geschilderten Umständen kann die Verwendung von Glutamat als mit den
Maßstäben einer gesunden Ernährung vereinbar bezeichnet werden. Insgesamt bestehen auf der Basis gesicherter
wissenschaftlicher Daten gegenüber einem vernünftigen Einsatz von Glutamat in
der menschlichen Ernährung keine Bedenken.
Literatur auf Anfrage bei der Redaktion
DGE-Info 10/2002 Page 147
www.dge.de
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